Code of Conduct
GIPRO hat den folgenden Code of Conduct aufgelegt, um öffentlich Stellung zu den wichtigsten Themen der unternehmerischen Verantwortung zu nehmen.
1 Soziale Verantwortung und Einhaltung der Menschenrechte
Die GIPRO GmbH verpflichtet sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte in all ihren Geschäftstätigkeiten und wird keine Handlungen dulden, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Die GIPRO GmbH wird auch sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Partner ähnliche Grundsätze einhalten.
• Verbot von Zwangsarbeit: Die GIPRO GmbH verbietet jegliche Form von Zwangsarbeit, sei es physisch oder psychisch. Die Beschäftigung von Mitarbeiter:innen erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne den Einsatz von Bedrohung, Druck oder Zwang.
• Verbot von Kinderarbeit: Die GIPRO GmbH lehnt Kinderarbeit ab und arbeitet nicht mit Lieferanten oder Partnern zusammen, die Kinderarbeit in irgendeiner Form tolerieren oder unterstützen.
• Faire Entlohnung: Die GIPRO GmbH verpflichtet sich zur Zahlung fairer Löhne und Gehälter, die den gesetzlichen Bestimmungen und den branchenüblichen Standards entsprechen. Diskriminierung bei der Entlohnung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Nationalität, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen wird nicht toleriert.
• Faire Arbeitsbedingungen: Die GIPRO GmbH stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter:innen in sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen arbeiten, die den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Die GIPRO GmbH setzt angemessene Arbeitszeiten, Pausen und Erholungszeiten ein und diskriminierende, belästigende oder gewalttätige Verhaltensweisen am Arbeitsplatz werden nicht toleriert.
• Gleichbehandlung und Inklusion: Die GIPRO GmbH stellt sicher, dass alle Mitarbeiter:innen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen fair und gleichbehandelt werden. Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. Die GIPRO GmbH setzt sich für eine inklusive Arbeitsumgebung ein, die die Vielfalt und die verschiedenen Perspektiven der Mitarbeiter:innen schätzt.
• Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz: Die GIPRO GmbH ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Bereitstellung von sicheren Arbeitsbedingungen, die Identifizierung und Beseitigung von Gefahrenquellen, die Schulung der Mitarbeiter:innen in Bezug auf Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien sowie die Einrichtung von Notfallplänen und Evakuierungsverfahren.
• Vereinigungsfreiheit: Die GIPRO GmbH respektiert das Recht ihrer Mitarbeiter:innen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und Kollektivverhandlungen zu führen. Die Mitarbeiter:innen werden nicht diszipliniert, benachteiligt oder bedroht, weil sie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit ausüben.
2 Ökologische Verantwortung
Die GIPRO GmbH erkennt ihre Verantwortung für den Schutz der Umwelt an und bemüht sich, umweltfreundliche Praktiken in allen Geschäftstätigkeiten zu fördern. Dies umfasst die Reduzierung von Umweltauswirkungen, den Schutz von natürlichen Ressourcen und die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen.
• Verbrauch von natürlichen Ressourcen und Umweltschutz: Die GIPRO GmbH nutzt natürliche Ressourcen verantwortungsvoll und ergreift Maßnahmen, um die Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten zu minimieren. Dies beinhaltet die effiziente Nutzung von Energie und Wasser, die Reduzierung von Abfällen und Emissionen sowie den Schutz von natürlichen Ökosystemen.
• Umweltmanagementsystem: Die GIPRO GmbH etabliert und hält ein effektives Umweltmanagementsystem aufrecht, um Umweltauswirkungen zu bewerten, zu überwachen und zu minimieren. Die GIPRO GmbH stellt ebenfalls die Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze, Vorschriften und Standards sicher.
• Abfall, Abwasser und Emissionen: Die GIPRO GmbH behandelt und entsorgt Abfälle und Emissionen verantwortungsvoll, gemäß den geltenden Umweltgesetzen und Vorschriften. Die GIPRO GmbH ist bestrebt, Abwasser und Emissionen zu reduzieren und umweltfreundliche Entsorgungsmethoden zu fördern.
• Chemikalien: Die GIPRO GmbH gewährleistet den sicheren Umgang mit Chemikalien und die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verwendung, Lagerung und Entsorgung von Chemikalien. Die GIPRO GmbH stellt auch sicher, dass alle Mitarbeiter:innen angemessen geschult sind, um sicher mit Chemikalien umzugehen.
3 Ethisches Geschäftsverhalten
Die GIPRO GmbH verpflichtet sich zu höchster Integrität, Transparenz und ethischem Geschäftsverhalten in allen Geschäftsaktivitäten. Mitarbeiter:innen der GIPRO GmbH sind dazu angehalten, Gesetze, Vorschriften und ethische Standards einzuhalten und in ihrem Handeln aufrichtig, fair und verantwortungsbewusst zu sein.
• Verbot von Korruption, Bestechung, Vorteilnahme: Die GIPRO GmbH untersagt jegliche Form von Korruption, Bestechung oder Vorteilnahme. Mitarbeiter:innen dürfen keine Bestechungsgelder oder unzulässige Vorteile annehmen oder anbieten, um unfaire geschäftliche Vorteile zu erlangen. Alle Geschäftsbeziehungen der GIPRO GmbH müssen auf fairen und transparenten Prinzipien basieren.
• Vermeidung von Interessenskonflikten: Die Mitarbeiter:innen der GIPRO GmbH sollen Interessenskonflikte vermeiden und sicherstellen, dass ihre persönlichen Interessen nicht im Widerspruch zu den Interessen der GIPRO GmbH stehen. Mitarbeiter:innen sollen potenzielle Interessenskonflikte offenlegen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um eine unparteiische Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
• Objektivität bei Prüfungen und Begutachtungen: Die GIPRO GmbH erwartet von ihren Mitarbeiter:innen objektives und unvoreingenommenes Verhalten bei Prüfungen, Begutachtungen oder Bewertungen von Geschäftsprozessen, Finanzdaten oder anderen relevanten Aspekten des Geschäftsbetriebs. Alle Prüfungen und Begutachtungen müssen gemäß den geltenden Standards und Vorschriften durchgeführt werden.
• Fairer Wettbewerb: Die GIPRO GmbH ist bestrebt, fairen und offenen Wettbewerb zu fördern und alle geltenden Wettbewerbsgesetze und -vorschriften einzuhalten. Unlauterer Wettbewerb, wie etwa Kartellbildung, Preisabsprachen oder Marktmanipulationen, sind strengstens untersagt.
• Geldwäsche, Export- und Kontrollrecht: Die GIPRO GmbH hält sich strikt an alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Geldwäsche, Exportkontrolle und Handelsembargos. Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden und bei internationalen Geschäftsbeziehungen die geltenden Export- und Kontrollvorschriften zu beachten.
• Vertraulichkeit und Datenschutz: Die GIPRO GmbH schützt alle vertraulichen Informationen von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeiter:innen und verwendet vertrauliche Informationen nur für geschäftliche Zwecke. Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, Vertraulichkeit und Datenschutz zu wahren und keine vertraulichen Informationen ohne entsprechende Genehmigung weiterzugeben.
• Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen: Die GIPRO GmbH erkennt die Bedeutung von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als wertvolles Kapital an und verpflichtet sich, diese Informationen zu schützen. Mitarbeiter:innen sind dazu angehalten, vertrauliche Informationen nur für geschäftliche Zwecke zu nutzen und nicht unbefugt weiterzugeben oder zu nutzen.
• Geheimhaltungsvereinbarungen: Mitarbeiter:innen der GIPRO GmbH, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, sind aufgefordert, Geheimhaltungsvereinbarungen zu unterzeichnen, um die Vertraulichkeit und den Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten. Diese Vereinbarungen sind bindend und müssen eingehalten werden.
• Beschränkter Zugang zu vertraulichen Informationen: Der Zugang zu vertraulichen Informationen der GIPRO GmbH ist auf diejenigen Mitarbeiter:innen beschränkt, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben benötigen. Mitarbeiter:innen dürfen vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, es liegt eine entsprechende Genehmigung vor.
• Sorgfältiger Umgang mit vertraulichen Informationen: Mitarbeiter:innen der GIPRO GmbH sind dazu angehalten, vertrauliche Informationen sorgfältig zu behandeln und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff oder Verlust zu verhindern. Vertrauliche Informationen dürfen nicht in ungesicherten Umgebungen oder auf unsicheren Geräten gespeichert oder übertragen werden.
• Keine Nutzung von vertraulichen Informationen für persönlichen Vorteil: Mitarbeiter:innen der GIPRO GmbH dürfen vertrauliche Informationen nicht für persönlichen Vorteil nutzen oder unbefugt für eigene oder fremde Interessen verwenden. Jegliche Nutzung von vertraulichen Informationen für persönlichen Gewinn oder Vorteil ist strengstens untersagt.
• Fortbestehen von Verpflichtungen über das Arbeitsverhältnis hinaus: Die Verpflichtungen zum Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gelten über das Ende des Arbeitsverhältnisses mit der GIPRO GmbH hinaus. Mitarbeiter:innen sind dazu angehalten, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin die Vertraulichkeit und den Schutz von vertraulichen Informationen zu wahren.
• Schulungen und Sensibilisierung: Die GIPRO GmbH hält regelmäßige Schulungen und führt Sensibilisierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter:innen durch, um das Bewusstsein für den Schutz von Know-how, Patenten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu stärken.
• Meldung von Verstößen: Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, jegliche Verstöße gegen den Code of Conduct umgehend zu melden. Verstöße können dabei direkt an die Geschäftsführung oder Personalabteilung oder anonym über den Postkasten gemeldet werden. Die GIPRO GmbH wird bei der Meldung von Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verstöße zu untersuchen und angemessene Konsequenzen zu ziehen. Mitarbeiter:innen, die Verstöße melden, haben keinerlei Repressalien zu befürchten.